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ISERV

Hausordnung des Gymnasiums Willhöden

Die Schüler, Lehrer und Eltern des Gymnasiums Willhöden haben gemeinsam beschlossen:

Das Zusammenleben in der Schule erfordert, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen. Dies setzt gegenseitige Achtung und Anerkennung voraus. In dieser Hausordnung sind die wichtigsten Grundsätze niedergelegt, die dazu beitragen sollen, dass sich jede und jeder einzelne als respektiertes Mitglied der Schulgemeinschaft versteht und aus diesem Verständnis heraus verantwortungsbewusst handelt. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit den Materialien, Sachen, Ressourcen der Schule und dem Eigentum anderer.

Gesetzliche Vorschriften, behördliche Regelungen und besondere Anordnungen der Schule haben selbstverständlich Gültigkeit. 

Diese Hausordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten sowie für alle anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände befinden.

Verstöße gegen diese Hausordnung haben pädagogische bzw. disziplinarische Maßnahmen zur Folge.

Aufenthalt auf dem Schulgelände

Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke erlaubt. Für Schulfremde ist immer die Anmeldung im Sekretariat oder beim Hausmeister notwendig.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen zu ihrer eigenen Sicherheit das Gelände während der Schulzeit (Stunden und Pausen) nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. In den Mittagspausen des Ganztagesbetriebs dürfen die Schüler, die nicht in der Schule essen und am Schulangebot teilnehmen, mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern nach Hause gehen.

Verhalten in der Schule

Alle Handlungen, die andere gefährden, sind zu unterlassen. Hierzu gehören z.B. das Ballspielen und Herumtoben im Schulgebäude sowie das Klettern auf die Dächer und das Werfen von Schneebällen. Die Verantwortung für Verletzungen und Schäden muss der Verursacher tragen.

Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

 

Krankmeldungen der Schülerinnen und Schüler müssen morgens bis 8.30 Uhr vorliegen. Entschuldigungen  für minderjährige Schülerinnen und Schüler werden von den Eltern in das blaue Heft (Jg. 5/6) oder ein Entschuldigungsheft eingetragen und unterschrieben. Volljährige Schülerinnen und Schüler führen ihr Entschuldigungsheft selbst und lassen es von den Lehrerinnen und Lehrern gemäß der Sonderregelung der Oberstufe umgehend abzeichnen.

 

Konflikte innerhalb der Klasse werden nach Möglichkeit zunächst im Klassenrat erörtert.

 

Mobiltelefone müssen während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein.

 

Mobile Musikabspielgeräte dürfen nur in den Pausen und Freistunden und ausschließlich mit Kopfhörern benutzt werden. Aus Sicherheitsgründen ist den Schülerinnen und Schülern das Mitbringen und der Betrieb privater netzbetriebener Geräte verboten.

                                                              

Für das Zusammenleben in der Schule ist Pünktlichkeit aller am Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen Beteiligter unerlässlich.

Der Unterricht beginnt und endet für die Beobachtungs- und Mittelstufe mit dem Läuten, für die Oberstufe gelten gesonderte Zeiten.

Falls zehn Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist, fragt die Klassen‑ bzw. Stufensprecherin oder der Klassen‑ bzw. Stufensprecher beim stellvertretenden Schulleiter oder, falls dieser nicht erreichbar ist, im Sekretariat nach.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Sek. 1 verlassen in den großen Pausen (nach der 2. und 4. Stunde) die Unterrichtsräume; die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 gehen auf die Höfe. Die Lehrkräfte der vorangegangenen Unterrichtsstunde sorgen dafür, dass gelüftet wird. Die Aufsicht führende Lehrkraft schließt alle offen gebliebenen Räume ab. Bei schlechtem Wetter wird abgeläutet und die Schülerinnen und Schüler dürfen sich in den Klassenräumen aufhalten.

 

Fachräume und die Sporthalle müssen von allen Schülerinnen und Schülern in allen Pausen verlassen werden, es sei denn ein Lehrer führt in dem Raum Aufsicht.

Das Ende der beiden großen Pausen wird durch ein Vorklingeln (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn) angekündigt. Die Aufsicht schließt die Klassenräume auf.

 

Die Schulräume und das Schulgelände sollen in sauberem Zustand bleiben. Das Reinigungspersonal ist mit folgenden Arbeiten zu unterstützen:

 

nach jeder Stunde:

a. Ablagen und Fensterbänke entmüllen

b. groben Schmutz vom Fußboden beseitigen, evtl. fegen

c. Tafel feucht säubern

 

nach der letzten Stunde:

a. Fenster schließen

b. alle Stühle hochstellen

c. gefüllte Müllbeutel in den Müllcontainer vor dem Schulgelände bringen

 

Sorgsamer Umgang mit dem Schuleigentum ist für alle verpflichtend. Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür. Schäden müssen umgehend dem Stellvertretenden Schulleiter und dem Hausmeister gemeldet werden.

 

Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderen Drogen ist nicht erlaubt. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Park‑ und Fahrradabstellplätze

Nur Mitarbeiter der Schule dürfen die Parkplätze auf dem Schulgelände betreten und benutzen. Rad‑ und Mofafahren ist auf dem Schulgelände (einschließlich der Sportanlage) nur zum Erreichen und Verlassen der Schule erlaubt. Fahrräder und Mofas müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und angeschlossen werden.

Mitteilungen

Schülervertreter und Schülergruppen können für Mitteilungen das Info‑Brett benutzen. Plakate und Handzetteln dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht bzw. verteilt werden. Für Faltblätter, Handzettel und Flyer soll der dafür vorgesehene Wandhalter an der Cafeteria genutzt werden.

Feueralarm

Der Feueralarm ist ein wiederkehrendes akustisches Signal von 1 Sek. Länge.

Bei Feueralarm unbedingt: 1. Fenster schließen. 2. Raum zügig, aber ohne Hast verlassen. Fluchtplan befolgen.

An Fluchtübungen bei Probealarm, die regelmäßig stattzufinden haben, müssen alle Lehrer, Schüler und Mitarbeiter teilnehmen.

Wertsachen

Wertsachen sollten möglichst nicht mit in die Schule gebracht werden.

Fundsachen

Fundsachen sollen umgehend beim Hausmeister abgegeben werden. Wenn sie innerhalb von sechs Wochen nicht abgeholt sind, werden sie dem Zentralen Fundbüro (Bahrenfelder Straße 254-260, 20765 HH) übergeben.

Schlussbestimmung

In jeder neuen 5. Klasse stellen die Klassenlehrer und –lehrerinnen diese Hausordnung vor. Bei Bedarf (z.B. Klassenlehrerwechsel, veränderter Klassenzusammensetzung) wird an diese Hausordnung erinnert.

 

Alle zwei Jahre wird in den schulischen Gremien erneut über diese Hausordnung diskutiert und abgestimmt, damit die Aktualität der Regeln sowie die Akzeptanz durch  alle am Schulleben beteiligten Personen gewährleistet ist.

 

Die Nutzerordnung für die Computernetze (s.Anlage) ist Bestandteil dieser Hausordnung.

Beschlossen in der Sitzung der Schulkonferenz des Gymnasiums Willhöden am 30.5.2006


Diesen Artikel drucken :: 06.02.2012
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